Jetzt noch Steuern sparen durch verkürzte Abschreibung
Über 90% aller privat vermieteten Immobilien in Deutschland werden standardmäßig über 50 Jahre abgeschrieben. Tatsächlich sind häufig höhere Abschreibungen möglich. Doch durch eine verkürzte Abschreibung haben Sie die Möglichkeit, Steuern zu sparen. Das Finanzamt benötigt hierzu ein fundiertes Sachverständigengutachten. Bevor Sie uns hiermit beauftragen, geben wir Ihnen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Immobilie.
Da die Finanzämter die Anpassung der AfA zum Ende des Jahres gesetzlich unterbinden heißt es nun schnell sein.
So funktioniert es
1. Kostenlose Ersteinschätzung
Über einen einfachen Fragebogen unseres Premium Partners können wir die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie bereits grob abschätzen und Ihnen unverbindlich eine Spanne nennen. Hierzu benötigen wir nur wenige Angaben zum Gebäude.
2. Sachverständigengutachten ab 395 €
Soll mit der errechneten Nutzungsdauer Ihrer Immobilie eine kürzere (und damit höhere) steuerliche Abschreibung begründet werden, muss ein ausführliches Sachverständigengutachten über das Gebäude erstellt werden.
3. Begutachtung durch sachverständige Gutachter
Die Gutachter unseres Partners haben einen Universitätsabschlüsse im Bereich Bau-/Ingenieurwesen, Architektur oder Immobilienwirtschaft sowie jahrelange Erfahrung mit Gutachten über die wirtschaftliche Restnutzungsdauer von Immobilien.
4. Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater
Auf Wunsch treten wir in den Dialog mit Ihrem Steuerberater, um das Sachverständigengutachten bestmöglich an Ihren Einzelfall anzupassen, sowie den passenden Bewertungsstichtag oder sonstige Einzelheiten zu klären.