Definitiv! Die Abschreibungsmodelle beziehen sich auf das Wachstumschancengesetz, das bis 2034 festgeschrieben ist, sowie die Denkmalabschreibungsreform. Und diese werden auch für Käufer, die bereits beim Notar waren, nicht mehr geändert. Wer allerdings zu lange wartet riskiert das einzelne Gesetze geändert werden.

Die tatsächlichen Berechnungen beziehen sich natürlich immer auf dein zu versteuerndes Einkommen dass du uns mitteilst.