Keine Sorge, für dich sind noch keine Kosten angefallen. Erste Kosten fallen im Zuge der Bestellung des Kaufvertragsentwurfs an. Diese sind jedoch bereits in den Kaufnebenkosten inkludiert und mit eingerechnet. Diese werden erst dann an dich ausgewiesen, wenn du dich nach Bestellung des Kaufvertragsentwurfs gegen die Investition entscheidest.